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Schweinegrippe: BAG will an die Flugpassagierdaten

Aktualisiert am 23.05.2009 10 Kommentare

Nach dem zweiten bestätigten Fall von Schweinegrippe in der Schweiz will das Bundesamt für Gesundheit die Passagierdaten der Airlines erhalten, um die Mitreisenden gezielt warnen zu können.

Das BAG hat darum eine Änderung der Pandemieverordnung in die Konsultation geschickt. Sie soll möglichst schnell in Kraft treten, wie Hans Matter, Chef der Sektion Füherkennung und Epidemiologie im BAG, am Samstagmorgen im Schweizer Radio DRS sagte.

BAG-Sprecher Jean-Louis Zürcher erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur SDA, mit dem Inkrafttreten sei nicht innert Tagen zu rechnen. Über die genauen Änderungen in der Verordnung und eventuell mögliche Sanktionen gegen unwillige Airlines gaben weder er noch Matter Auskunft.

Zugriff bei Gefahr

Matter erklärte, das BAG wolle in besonderen Situationen Zugriff auf die Daten, wenn eine Gefährdung der Mitpassagiere bestehe. In diesen Fällen wolle man Airlines auf eine Herausgabe verpflichten können.

Thema wurde die Verordnungsänderung, nachdem die US-Gesellschaft, mit der der erste an A/H1N1 erkrankte Mann in die Schweiz geflogen war, die Datenherausgabe verweigert hatte. Das BAG musste daraufhin zu einem öffentlichen Aufruf Zuflucht nehmen.

Gemäss der Verordnung «zur Verhinderung der Einschleppung von neu auftretenden Infektionskrankheiten» wären die Schweizer Flughäfen verpflichtet, Vorkehrungen zu treffen, um den Gesundheitsbehörden die nötigen Daten auszuliefern. Dies ist offensichtlich nicht der Fall. In Zürich hiess es damals, der Flughafen Unique habe keinen Zugang zu den Daten.

Berner Patientin aus Spital entlassen

Im konkreten Fall der an Schweinegrippe erkrankten 24-Jährigen in Bern gehen die Gesundheitsbehörden von keiner Gefahr für die Mitreisenden aus, da sie zum Zeitpunkt ihrer Reise nach menschlichem Ermessen nicht ansteckend war. Die Bernerin war vergangene Woche von einer Reise aus Mexiko und den USA zurückgekehrt. (mbr/sda)

Erstellt: 23.05.2009, 13:49 Uhr

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10 Kommentare

Sylvia Liatowitsch

23.05.2009, 11:10 Uhr
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Da wird mit verschiedenen Ellen gemessen: keine CH Bank gibt Daten von Personen, ohne Not! Und im Gesundheitswesen und Flugwesen, die sich da treffen, gelten wiederum andere Gesetze über den Personen Daten Schutz: Richtig wäre, die Airlines zu beauftragen, die Mitfliegenden von Infizierten benachrichtigen zu müssen. Damit wäre Personendatensch. und Prävention gewährleistet. Antworten


Marcel Rageth

23.05.2009, 11:18 Uhr
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Wieso ändert man die Verordnung nicht so, dass Fluggesellschaften die die Passagierdaten nicht herausgeben keine Landeerlaubnis erhalten. Macht die USA schon lange so. Ich frage mich wieso man gerade mit den USA nicht einfaches Gegenrecht hält. Jede US-Airline, die in der Schweiz landen will, muss vorab alle Passgierdaten inkl. Adressen etc. übermitteln. Umgekehrt funktioniert das ja auch. Antworten



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