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BAG aktualisiert Impfempfehlungen

Aktualisiert am 24.11.2009

Neu kann der Schweinegrippe-Impfstoff Pandemrix bereits ab dem Alter von 6 Monaten geimpft werden.

Verfügbar: Der Impfstoff Pandemrix liegt in grossen Mengen bereit.

Verfügbar: Der Impfstoff Pandemrix liegt in grossen Mengen bereit.
Bild: Keystone

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat am Wochenende seine Impfempfehlungen aktualisiert. Die Impfschemata sind auf der BAG-Website www.bag.admin.ch/influenza im Detail abrufbar.

Pandemrix wird demnach neu und bevorzugt ab dem Alter von 6 Monaten empfohlen, da dieser Impfstoff laut BAG mit einer einzigen Dosis in jedem Alter einen sehr guten Schutz bewirkt (ausser bei immunsupprimierten Personen). Bisher wurde die Pandemrix-Impfung nur den 18- bis 60-Jährigen empfohlen.

Mit dem alternativen Impfstoff Celtura sind laut BAG bei Personen im Alter von 3-9 sowie ab 60 Jahren 2 Dosen im Abstand von 3 Wochen notwendig. Für Erwachsene im Alter von 40-59 Jahren können die beiden Dosen Celtura gleichzeitig (in unterschiedliche Extremitäten) verabreicht werden.

Zweite Focetria-Dosis für Kinder nicht nötig

Bei Kindern im Alter von 3-9 Jahren, die bereits eine Dosis Focetria erhalten haben, ist laut BAG aufgrund der jüngsten Daten die Injektion einer 2. Dosis nicht mehr notwendig.

Für Schwangere wird die Empfehlung, bevorzugt Focetria zu verwenden, beibehalten. Celtura kann laut BAG zwar ebenfalls gebraucht werden; die geimpften Frauen müssen aber in einem nationalen, im Entstehen begriffenen Register erfasst werden.

Bis dieses bereit ist, muss eine Liste der geimpften Schwangeren geführt werden, damit diese nachträglich im Register erfasst werden können. Da ein solches Register für Pandemrix nicht vorgesehen wurde, wird dieser Impfstoff weiterhin während der Schwangerschaft nicht empfohlen.

Bei immunsupprimierten Personen wird die Empfehlung, 2 Dosen Pandemrix oder Focetria im Abstand von 3 Wochen zu verabreichen, beibehalten. Für die beiden Injektionen ist der gleiche Impfstoff zu verwenden.

Bei Personen unter Behandlung mit Blutverdünnern ist die Impfung ausschliesslich intramuskulär, unter nachfolgender Kompression der Injektionsstelle, zu verabreichen. Bei schwerer Störung der Blutgerinnung, bei der eine intramuskuläre Injektion kontraindiziert ist, darf die Impfung nicht verabreicht werden. (tan/sda)

Erstellt: 24.11.2009, 14:36 Uhr

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