Fackelwerfer könnte mit Geldstrafe davonkommen

Aktualisiert am 06.10.2011 104 Kommentare

Der Fackelwerfer vom letzten Sonntag hat sich der Polizei gestellt. Obwohl er eine schwere Körperverletzung und eine Massenpanik in Kauf genommen hat, könnte er mit einem blauen Auge davonkommen.

Der vom «Blick» enttarnte Petardenwerfer (2.v.r.) am vergangenen Sonntag im Letzigrund.

Der vom «Blick» enttarnte Petardenwerfer (2.v.r.) am vergangenen Sonntag im Letzigrund.
Bild: Kurt Schorrer (Foto-Net)

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Die Stadtpolizei Zürich hat heute Donnerstag einen Mann festgenommen, der verdächtigt wird, am vergangenen Sonntag, anlässlich des Fussballspiels GC-FCZ im Letzigrundstadion, eine über 1000 Grad heisse Fackel gegen Zuschauer geworfen zu haben.

Hintergründe werden abgeklärt

Am Vormittag stellte sich ein 23-jähriger Schweizer bei der Stadtpolizei Zürich und gab an, einer der gesuchten Fackelwerfer zu sein. Auf Anfrage bestätigt die Stadtpolizei, dass es sich um jenen Mann handelt, dessen Gesicht der «Blick» kurz nach den Krawallen öffentlich machte.

Er wurde festgenommen und nach einer ersten polizeilichen Befragung für weitere Abklärungen der Staatsanwaltschaft Zürich zugeführt. Dort wird entschieden, ob eine Untersuchungshaft beantragt werden soll oder ob er wieder auf freien Fuss gesetzt wird. Das genaue Motiv und die Hintergründe der Tat sind noch unklar und Gegenstand der Ermittlungen, wie die Stadtpolizei in einer Mitteilung schreibt. Über die Motive des Fackelwerfers, sich zu stellen, macht die Polizei keine Angaben.

Keine Mindeststrafe für versuchte Straftaten vorgesehen

Welche Strafe dem Mann blüht, lässt sich derzeit kaum abschätzen, wie Strafrechtsprofessor Daniel Jositsch auf Anfrage erklärt. «Nach einer ersten Einschätzung aus der Distanz steht als Tatbestand versuchte Körperverletzung im Vordergrund», sagt Jositsch. Dabei muss er nicht zwingend beabsichtigt haben, Menschen zu verletzen, hat es aber bewusst in Kauf genommen. Sollte der Täter bisher unbescholten gewesen sein, könnte er laut Jositsch mit einer bedingten Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe davonkommen.

Ob bedingt oder unbedingt sei allerdings nicht unbedingt entscheidend. «Wichtig ist, dass die potenziellen Täter sehen, dass sie erwischt werden, wenn sie eine Fackel in eine Menschenmenge werfen.»

Wesentlich wird die Unterscheidung sein, ob die versuchte Körperverletzung als schwer oder einfach eingestuft wird. Als schwer wird eine Handlung unter anderem beurteilt, wenn das Gesicht des Opfers entstellt wird. Dies wird die Staatsanwaltschaft sicher prüfen, weil die 1500 Grad heissen Fackeln schwere Verbrennungen verursachen können. Dann drohen Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren. Die Richter werden ebenfalls berücksichtigen müssen, welche Auswirkungen die Tat auf Dritte hat, etwa dadurch, dass die Fackel in der Menschenmenge eine Panik verursacht hat. Bei versuchten Taten sind jedoch keine Mindeststrafen vorgesehen. (ep/fsc)

Erstellt: 06.10.2011, 11:55 Uhr

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104 Kommentare

Marcel Zürcher

06.10.2011, 12:31 Uhr
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Die Frage ist, ob es ein Motiv braucht? Man stelle sich vor: Eine Fackel die für die Hochsee gmacht ist, praktisch unlöschbar, wird bei strahlender Sonne verbotenerweise in ein Fussballstadion gebracht, dort gezündet und gegen Menschen geworfen. Motiv? Antworten


Samuel Koch

06.10.2011, 13:32 Uhr
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Unglaublich all Eure Kommentare hier drin. Der junge Mann hat sich gestellt und das rechne ich Ihm hoch an denn es braucht, behaupte ich mal, eine gehörige Portion Mut um auf nen Polizeiposten zu gehen und sagen "Jungs ich bin der den Ihr sucht". Also lassen wir mal die Hexenverbrennung und gehen zum daily Business über. Griechen- und Eurokrise, Arbeitslosigkeit etc. etc. Antworten