E-Bikes in Basel doch erlaubt – mit abgestelltem Motor
Die Verkehrspolizei krebst zurück: Nachdem gestern ein Fahrverbot für Elektrovelos in der Basler Innenstadt verkündet wurde, wird der Entscheid korrigiert. Ein liberaler Politiker versteht die Welt nicht mehr.

«Die Revolution frisst ihre eigenen Kinder», kommentierte ein Leser auf baz.ch den Artikel über das geplante Fahrverbot für Elektrovelos mit Nummernschild in der Innenstadt. Das Verbot, so hiess es aus dem Justiz- und Sicherheitsdepartement (JSD) Basel-Stadt, werde die Kantonspolizei mit der Einführung der autofreien Innenstadt ab 1. Januar 2014 durchsetzen.
Gestern nun korrigierte das JSD den Sachverhalt. «Wir haben uns zusammengesetzt und die Thematik über das kommunizierte Verbot für Elektrovelos in der Innenstadt noch einmal besprochen. Unsere Aussage, dass Elektrovelos in der Basler Innenstadt verboten würden, ist nicht korrekt», sagt Andreas Knuchel, stellvertretender Mediensprecher der Kantonspolizei Basel-Stadt. Es gelte nun: Auch Elektrovelos mit gelbem Kontrollschild dürfen ab kommendem Jahr auf den signalisierten Velorouten durch die Innenstadt fahren, sofern sie den Motor ausschalten. Mit laufendem Motor könnten sie gebüsst werden. Knuchel betont aber: «Mit abgestelltem Motor kommt ein Elektrofahrrad mit Kontrollschild einem Fahrrad gleich.»
Komischer Beigeschmack
Damit trägt die Kantonspolizei Basel-Stadt der geltenden Signalisationsverordnung des Bundes Rechnung. Dort heisst es, dass ein Motorfahrrad (Moped) mit abgeschaltetem Motor eine Strasse, die mit einem Verbot für Motorfahrräder beschildert ist, passieren darf. Ein Mopedfahrer darf also tretend einer solchen Strasse entlangfahren. Andreas Knuchel: «Der Kanton Basel-Stadt setzt sich somit in keiner Art und Weise über Bundesrecht hinweg oder interpretiert es strenger.»
Den Elektromotor hingegen während der Fahrt durch die Innenstadt laufen lassen dürfen künftig nur die Fahrer von Elektrovelos ohne Nummernschild. «Sie gelten als Leicht-Motorfahrräder und nicht als Motorfahrräder», sagt Polizeisprecher Knuchel.
Der LDP-Grossrat Heiner Vischer ist erstaunt über die Kehrtwende der Verkehrspolizei. Für ihn ist das Hin und Her ein Zeichen dafür, dass sich die Verantwortlichen beim JSD nicht sorgfältig überlegt haben, welche Konsequenzen ein Verbot überhaupt mit sich ziehen könnte und ob es überhaupt rechtens ist. «Die ganze Angelegenheit hat einen komischen Beigeschmack. Wir können nur hoffen, dass die Verwaltung die anderen Punkte der Verordnung über die autofreie Innenstadt korrekt umsetzt und nicht noch weitere Böcke ans Tageslicht kommen», sagt Vischer.
Absurde Regelung
Grossrat Vischer, der selbst ein Elektrovelo mit gelbem Kontrollschild fährt, versteht aber immer noch nicht, weshalb er den Motor auf der Fahrt durch die Innenstadt abschalten muss, ein Elektrovelo ohne Kontrollschild hingegen nicht. «Ich habe an meinem Velo einen Tachometer. Weshalb also muss ich den Motor abschalten, wenn ich mich an die vorgegebene Geschwindigkeit halte? Das ist doch absurd.» Schliesslich müssten sich auch normal tretende Velofahrer an die Tempolimite halten, so Vischer.
Ein Verbot von Elektrovelos mit Kontrollschild in der Innenstadt hätte auch sehr verwundert. Denn derselbe Kanton, dessen Verkehrspolizei repressiv gegen die E-Biker vorgehen wollte, ist noch vor einigen Jahren vorgeprescht und hat Elektrovelos mit Geldern aus dem Energieförderfonds unterstützt. So hat das Amt für Umwelt und Energie (AUE) im Jahr 2000 rund 720 000 Franken an Käufer von Elektrovelos ausbezahlt. Weitere 1,1 Millionen Franken wurden zwischen 2002 und 2012 ausgeschüttet. Wer ein Velo mit Elektroantrieb kaufte – egal ob mit oder ohne Nummer – erhielt zehn Prozent des Verkaufspreises zurückerstattet. Diese Unterstützung hat der Regierungsrat 2012 aus der Energieverordnung gestrichen. Jürg Hofer, Amtsleiter des AUE: «Elektrovelos sind zum Selbstläufer geworden. Sie brauchen keine Unterstützung mehr.»
Die zwei verschiedenen Typen von Elektrovelos
Bern. Nach dem Bundesamt für Strassen gibt es zwei Typen Elektrovelos. Jene ohne Kontrollschild laufen unter der Kategorie Leicht-Motorfahrräder und erreichen ohne Tretunterstützung höchstens 20 km/h. Tritt man zusätzlich in die Pedale, sind maximal 25 Stundenkilometer möglich. Weder Fahrausweis noch Helm sind erforderlich. Die zweite Kategorie, um die sich die aktuelle Debatte entzündet hat, zählt zu den Motorfahrrädern. Eine Typenprüfung ist notwendig und damit auch ein gelbes Kontrollschild und eine Führerprüfung der Kategorie M. Je nach Grösse des Elektromotors sind kein Helm, ein Fahrradhelm oder gar ein Integralhelm erforderlich. Die Höchstgeschwindigkeit ohne Tretunterstützung liegt bei 30 km/h, mit Tretunterstützung bei maximal 45 km/h.
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch